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Cloud-Anbieter warnen: EU-DMA-Richtlinie ist voller Schlupflöcher

Cloud-Anbieter warnen: EU-DMA-Richtlinie ist voller Schlupflöcher

Europäische Cloud-Computing-Unternehmen sind besorgt darüber, dass es besorgniserregende Bestimmungen im EU-Masterplan zur Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens gibt, die diese Bemühungen behindern könnten.

In einem diese Woche veröffentlichten offenen Brief an Margrethe Vestager (Europäische Kommissarin für Wettbewerb) forderten 41 europäische Cloud-Dienstleistungsunternehmen eine dringende Klärung des Digital Markets Act (DMA), um die Verabschiedung eines ihrer Meinung nach schlechten Gesetzes zu verhindern.

Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören Unternehmen jeder Größe, von Start-ups bis hin zu großen Unternehmen wie dem französischen Unternehmen OVHCloud. Sie schrieben: „Wir haben es mit einer sehr beunruhigenden Situation zu tun. Viele Cloud-fähige Softwareanbieter nutzen erneut ihre marktbeherrschende Stellung aus, um Kunden zu blockieren, indem sie sie zwingen, die von ihnen bereitgestellte Cloud-Infrastruktur zu nutzen. Dieser Missbrauch von Softwarelizenzen bedeutet, dass die Cloud kleiner wird Infrastrukturanbieter können mit ihnen nicht konkurrieren. Und das sind mehrfach innovative europäische Cloud-Unternehmen, die von diesem Markt abgeschnitten wurden.“

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Laut den Unterzeichnern des Schreibens sollte das DMA-Dokument klare Gegenmaßnahmen enthalten, um die missbräuchlichen Praktiken dieser Softwareanbieter zu stoppen. Korrekturen sind notwendig, um solche Situationen zu verhindern. Aus diesem Grund sind europäische Cloud-Unternehmen besorgt, dass die im DMA-Projekt bereitgestellte Sprache und Beispiele nicht klar genug sind, um diesem IT-Sektor rechtliche Klarheit zu verschaffen.

Die Kommission hat bereits im Dezember 2020 ein Dokument zur dynamisch-mechanischen Analyse (DMA) vorgelegt, das unter anderem die Frage der sogenannten digitalen „Beobachter“ – also großer zwischengeschalteter Plattformen mit erheblicher Marktmacht – regelt, und darauf hingewiesen, dass die neuen Vorschriften dies tun würden Unternehmen bestimmte Pflichten auferlegen Der Hauptanbieter von Cloud-Software. Es muss bestimmte Wettbewerbsregeln einhalten, die die Verwendung bestimmter Verhaltensweisen verbieten, wie z. B. Selbstpräferenz oder die Verhinderung der Interoperabilität der angebotenen Lösungen.

Die EU-Exekutive hat angekündigt, dass Dynamic Mechanical Analysis (DMA) das System auf diesen Markt bringen wird, indem ein System proaktiver kartellrechtlicher Eingriffe geschaffen wird, das die Aktionen von Technologiegiganten kontrollieren wird. Der Ansatz von UNHCR kann jedoch in vielen Fällen (z. B. bei Betriebssystemen, Browsern oder Sprachassistenten) das Risiko bergen, blinde Flecken auf diesem Markt zu schaffen. Ungenauigkeiten können auch von Technologiegiganten genutzt werden, um rechtliche Beschwerden einzureichen, um ihre Verpflichtungen zu umgehen oder zu verzögern.

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